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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 M 43.05   

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https://dejure.org/2005,27901
OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 M 43.05 (https://dejure.org/2005,27901)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2005 - 8 M 43.05 (https://dejure.org/2005,27901)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 8 M 43.05 (https://dejure.org/2005,27901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines elterlichen Anspruchs auf Einschulung eines Kindes in einer nicht zuständigen Grundschule im Land Brandenburg; Voraussetzungen einer Anordnung der Einschulung eines Kindes in einer nicht zuständigen Grundschule im Land ...

  • Judicialis

    BbgSchulG § 106 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 106 Abs. 1; ; VwGO § 106 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 106 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 114; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 3

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - 3 S 88.08

    Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule

    a) Nach der Rechtsprechung des ehedem für das Schulrecht früher zuständigen 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 67.05/OVG 8 M 43.05 - Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, jew. juris; Beschluss vom 18. Oktober 2006 - OVG 8 S 87.06 -) sind bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "aus wichtigem Grund" die gesetzlichen Beispielsfälle des § 106 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 bis Nr. 4 Bbg-SchulG ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass durch die Neufassung der Vorschrift im Rahmen des Gesetzes vom 1. Juni 2001 (GVBl. I S. 62) die zunächst den Regelbeispielen beigefügten einschränkenden Attribute ("besondere" Schwierigkeiten, "erhebliche" pädagogische bzw. "gewichtige" soziale Gründe) entfallen sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

    Die Beschränkung der Beschwerde auf diesen Punkt hat allerdings zur Folge, dass im Beschwerdeverfahren ein wichtiger Grund für die begehrte Gestattung nicht mehr aus dem Umstand hergeleitet werden kann, dass die Geschwister der Antragstellerin die Schule in Feldberg, wenn auch zukünftig in der Sekundarstufe I, besuchen (vgl. zur Frage, inwieweit der gemeinsame Besuch von Geschwisterkindern einen wichtigen - sozialen - Grund im Sinne von § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG darstellen kann, den Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 67.05/8 M 43.05 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 S 67.05

    Anspruch auf Einschulung von Kindern in eine nicht zuständige Grundschule;

    OVG 8 S 67.05 OVG 8 M 43.05.
  • VG Cottbus, 08.08.2012 - 1 L 247/12

    Schulrecht

    Der Wegfall der einschränkenden Attribute in der jetzt maßgeblichen Fassung des § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG sowie deren regierungsamtliche Begründung sprechen sowohl für eine weite Auslegung des Begriffs des wichtigen Grundes als auch der gesetzlichen Beispielsfälle (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 67.05/OVG 8 M 43.05 -, juris Rn. 12, und vom 18. Oktober 2006 - OVG 8 S 87.06 -).
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